Auszug aus der Gebührensatzung für die Musikschule der Gemeinden Billerbeck, Coesfeld und Rosendahl vom 1. Januar 2012 (§ 2):
Monatliche Gebühren (bitte hier anklicken!)
Gebührenordnung ab Januar 2013 (bitte hier anklicken!)
Erwachsene zahlen auf die Musikschulgebühren einen Aufschlag von mindestens 15 % in der jeweiligen Einkommensgruppe. Erwachsene im Sinn dieser Gebührenordnung sind alle Personen ab dem 25. Lebensjahr, soweit sie selbst oder deren Ehegatte über ein eigenes Einkommen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit verfügen. Das Einkommen im Sinne dieser Gebührenordnung ist die Summe der positiven Einkünfte der Personensorgeberechtigten im Sinn des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (in der Regel Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten). Zum Nachweis ist der Einkommensteuerbescheid bei der Anmeldung vorzulegen. Wird kein Einkommensteuerbescheid vorgelegt, wird das Schulgeld grundsätzlich nach der höchsten Einkommenstufe erhoben.
Wenn ein Schüler an mehr als einem Ergänzungsfach teilnimmt, ist nur ein Ergänzungsfach kostenpflichtig.
Die Unterrichtsdauer bei Klassenunterricht beträgt bei bis zu 7 Schülern 45 Minuten, ab 8 Schülern 60 Minuten.
|