Anmeldungen/AbmeldungenAnmeldungen können jederzeit schriftlich im Sekretariat der Musikschule erfolgen. Abmeldungen sind nur zum Ende eines Schulhalbjahres (31. Januar oder 31. Juli) möglich und müssen einen Monat vorher schriftlich im Sekretariat der Musikschule vorliegen.
Ausleihe von InstrumentenDer Förderverein der Musikschule kann Instrumente aus seinen Beständen bis zu einer Leihdauer von einem Jahr den Schülerinnen und Schülern überlassen. Die monatliche Miete beträgt einschließlich der Instrumenten-Versicherung im ersten Jahr 10€.
Ermäßigung der Gebühren1. Teilnehmerermäßigung Bei der Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie am Unterricht der Musikschule ermäßigen sich die Gebühren nach § 2 wie folgt: Bei 2 Mitgliedern um 10 %, bei 3 Mitgliedern um 20 %, bei 4 Mitgliedern um 30 % und bei 5 und mehr Mitgliedern um 40 % der vollen Gebühr.
2. Mehrfachermäßigung Erhält ein Teilnehmer in mehr als einem gebührenpflichtigen Fach Unterricht, ermäßigen sich die Gebühren wie folgt: Bei 2 Fächern um 10 %, bei 3 Fächern um 20 %, bei 4 Fächern um 30 % und bei 5 und mehr Fächern um 40 % der vollen Gebühr.
3. Sozialermäßigung Unabhängig von der Geschwistermäßigung kann auf schriftlichen Antrag in sozialen Härtefällen eine Ermäßigung gewährt werden, sofern Begabung und Leistung der Schüler dies rechtfertigen. Über die Sozialermäßigung entscheidet der Schulleiter.
|